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Teilnahmebedingungen

Es handelt sich um Gemeinschafts­veranstaltungen, an denen jedes Bergbund-Mitglied (und ausnahmsweise auch ein Nichtmitglied, etwa zum gegenseitigen Kennenlernen) unter den fol­gen­den Be­din­gungen teil­nehmen kann. – Die Angebote sind kosten­los (Aus­nah­men bei Ver­an­stal­tungen des Skireferats, z.B. Skikurse; siehe dort). Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unter­kunft etc. trägt i.d.R. jeder Teilnehmer selbst.

 

1. Teilnahmeanmeldung und Voraussetzungen:

 

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich direkt beim Tourenbegleiter (persönlich beim Vereins­­­abend, telefonisch oder per E-Mail; ggf. Rückbestätigung einholen!).

 

Sofern kein ausdrück­li­cher Anmeldeschluss angegeben ist, kann die Anmeldung

a) bei Touren am Wochenende bis zum Donnerstag vor der Tour und

b) bei Mittwochstouren bis zum Vortag (spätestens 18.00 Uhr) erfolgen.

(Achtung: Die Teilnehmerzahl kann auch ohne Vorankündigung im Programmheft begrenzt werden.)

 

Generell ist am Vortag eine Rückfrage erforderlich, ob die Tour wie ge­plant stattfindet und ob genügend Mitfahrgelegen­heiten vorhanden sind (es ist häufig müh­sam, genügend Selbstfahrer zu mobilisieren). Bitte nicht einfach unangemeldet am Treffpunkt erscheinen!

 

Anforderungen: Jeder Teilnehmer hat sich bei der Anmeldung eigenverantwortlich zu ver­gewissern, dass er die jeweiligen – insbesondere körperlichen – Anforderungen erfüllt.

 

Minderjährige: Für die Teilnahme von Minderjährigen ist eine schriftliche Einwilligungs­erklärung des gesetzlichen Sorgeberechtigten Voraussetzung.

 

2. Wichtige Hinweise zur Haftung!

Jeder Sport, selbst Wandern, ist nie ohne Risiko! Jeder Teilnehmer einer Sek­­ti­ons­­­veranstaltung muss sich dieser Tatsache bewusst sein!

Die Teilnahme an allen Veran­stal­­tungen incl. Hin- und Rückfahrt erfolgt deshalb stets auf eigene Gefahr und vollumfänglich auf eigene Ver­ant­wortung, soweit sich aus dem Cha­rak­ter der Veranstaltung (Führungstour, Ausbildungskurs) rechtlich nicht etwas an­de­res ergeben kann (siehe nachfolgend Ziffer 3).

Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Gel­tend­­­­machung von Schaden­ersatz­an­sprü­chen jeglicher Art gegen­über der Sektion, dem Vorstand, den Tourenbegleitern, Ausbildern und Organi­sa­to­ren und gegenüber den ande­ren Teilneh­­mern, sofern bzw. soweit der Schaden nicht durch be­ste­hende Haft­pflicht­­versi­che­rungen abgedeckt ist und ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

 

Kein DAV-Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei Sektionstouren: Wir weisen aus­drück­lich darauf hin, dass für DAV-Nichtmitglieder grundsätzlich kein DAV-Versiche­rungs­schutz besteht. Dies gilt auch, wenn sie an Sektions­touren teil­neh­men. Im Falle einer Bergrettung muss das Nichtmitglied die Bergungs­kosten selber tra­gen, sofern nicht eine private Versicherung oder die Krankenkasse die Kosten über­nimmt.

 

 

3.  Rechtliches zur Unterscheidung von Führungstouren, Gemeinschafts­tou­ren und Ausbil­dungs­kursen

 

Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Gemeinschaftstouren einerseits und Führungstouren bzw. Ausbildungskursen andererseits.

 

3.1 Bei Führungstouren übernimmt der Tourenbegleiter (i.d.R. ein ausgebildeter und lizen­­sier­ter Fachübungsleiter, Trainer etc.) die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten und trifft insoweit alle Entscheidungen, z.B. zur Routenwahl, zu Sicherungs­maß­nahmen oder zum Abbruch der Tour. – Gleichwohl bleibt für jeden Teil­nehmer ein Rest­bereich an Eigenverantwortung, z.B. siehe Ziffer 1 Anforderungen.

 

3.2 Bei Gemeinschaftstouren wären alle Teilnehmer in der Lage, die Tour selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen. - Der Tourenbegleiter hat das Ziel und die Route ausgewählt und anhand der zu erwartenden Wetterverhältnisse ent­schie­den, ob die Tour stattfindet. Bei der Tour fungiert er jedoch nur als Organisator und über­nimmt keine sicher­heitsrelevante Verantwortung für andere. Alle sicherheitsrelevanten Ent­schei­dungen werden gemeinschaftlich oder ggf. von einzelnen Teilnehmern in Eigen­verant­wortung getroffen.

 

3.2 Bei Ausbildungskursen hat der Leiter anfangs die gleiche sicherheitsrelevante Ver­antwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch – dem Kursziel entsprechend – immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer über.

 

3.3. Kennzeichnung: Im Programml sind unter Kategorie die Führungs­touren mit dem Zusatz „FT“ und die Ausbildungskurse mit dem Zusatz „AK“ gekennzeichnet. Alle anderen Touren sind Gemeinschaftstouren.

 

4. Sonstiges:

 

Länge und Dauer der Touren:

Bei den angegebenen Höhenmetern (Hm), Kilometern (km) und Zeiten (h) handelt es sich generell um unverbindliche, ungefähre Angaben.

Die Zeiten beziehen sich auf Aufstieg + Abstieg (bei Skitouren: Abfahrt). Sie beinhalten die üblichen kurzen Pausen zum Trinken, Umziehen, Verschnaufen etc., nicht aber grö­ße­re Pausen für Brotzeit, Gipfelaufenthalt, Einkehr etc..

Bei Mehrtagestouren wird ggf. der Tag mit 1), 2) etc. angegeben.

 

Hin- und Rückfahrt: Die Touren werden, soweit nichts anderes vermerkt ist, mit Privat­fahrzeugen durchgeführt. -- Die Mitfahrer haben sich an den Fahrtkosten zu beteiligen. Pro PKW wird ein Kilo­meter­­geld von 0,30 € pro km zugrunde gelegt, das sich auf die Anzahl der PKW-Insassen aufteilt. Ein höheres Kilometergeld bedarf der Abstimmung mit den Mitfahrern.

 

Abdruck von Fotos: Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung, welcher nicht  ausdrücklich widerspricht, erklärt sich mit einem eventuellen Abdruck ihn abbildender Fotos in den Bergbund-Mitteilungen oder der Website der Sektion einverstanden. Ein Wider­spruch ist nicht möglich bei Gruppen­aufnahmen. – Dies gilt sinngemäß auch für Sorgeberechtigte Minderjährige.