Teilnahmebedingungen
Es handelt sich um Gemeinschaftsveranstaltungen, an denen jedes Bergbund-Mitglied (und ausnahmsweise auch ein Nichtmitglied, etwa zum gegenseitigen Kennenlernen) unter den folgenden Bedingungen teilnehmen kann. – Die Angebote sind kostenlos (Ausnahmen bei Veranstaltungen des Skireferats, z.B. Skikurse; siehe dort). Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft etc. trägt i.d.R. jeder Teilnehmer selbst.
1. Teilnahmeanmeldung und Voraussetzungen:
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich direkt beim Tourenbegleiter (persönlich beim Vereinsabend, telefonisch oder per E-Mail; ggf. Rückbestätigung einholen!).
Sofern kein ausdrücklicher Anmeldeschluss angegeben ist, kann die Anmeldung
a) bei Touren am Wochenende bis zum Donnerstag vor der Tour und
b) bei Mittwochstouren bis zum Vortag (spätestens 18.00 Uhr) erfolgen.
(Achtung: Die Teilnehmerzahl kann auch ohne Vorankündigung im Programmheft begrenzt werden.)
Generell ist am Vortag eine Rückfrage erforderlich, ob die Tour wie geplant stattfindet und ob genügend Mitfahrgelegenheiten vorhanden sind (es ist häufig mühsam, genügend Selbstfahrer zu mobilisieren). Bitte nicht einfach unangemeldet am Treffpunkt erscheinen!
Anforderungen: Jeder Teilnehmer hat sich bei der Anmeldung eigenverantwortlich zu vergewissern, dass er die jeweiligen – insbesondere körperlichen – Anforderungen erfüllt.
Minderjährige: Für die Teilnahme von Minderjährigen ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des gesetzlichen Sorgeberechtigten Voraussetzung.
2. Wichtige Hinweise zur Haftung!
Jeder Sport, selbst Wandern, ist nie ohne Risiko! Jeder Teilnehmer einer Sektionsveranstaltung muss sich dieser Tatsache bewusst sein!
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen incl. Hin- und Rückfahrt erfolgt deshalb stets auf eigene Gefahr und vollumfänglich auf eigene Verantwortung, soweit sich aus dem Charakter der Veranstaltung (Führungstour, Ausbildungskurs) rechtlich nicht etwas anderes ergeben kann (siehe nachfolgend Ziffer 3).
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art gegenüber der Sektion, dem Vorstand, den Tourenbegleitern, Ausbildern und Organisatoren und gegenüber den anderen Teilnehmern, sofern bzw. soweit der Schaden nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist und ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
Kein DAV-Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei Sektionstouren: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für DAV-Nichtmitglieder grundsätzlich kein DAV-Versicherungsschutz besteht. Dies gilt auch, wenn sie an Sektionstouren teilnehmen. Im Falle einer Bergrettung muss das Nichtmitglied die Bergungskosten selber tragen, sofern nicht eine private Versicherung oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
3. Rechtliches zur Unterscheidung von Führungstouren, Gemeinschaftstouren und Ausbildungskursen
Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Gemeinschaftstouren einerseits und Führungstouren bzw. Ausbildungskursen andererseits.
3.1 Bei Führungstouren übernimmt der Tourenbegleiter (i.d.R. ein ausgebildeter und lizensierter Fachübungsleiter, Trainer etc.) die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten und trifft insoweit alle Entscheidungen, z.B. zur Routenwahl, zu Sicherungsmaßnahmen oder zum Abbruch der Tour. – Gleichwohl bleibt für jeden Teilnehmer ein Restbereich an Eigenverantwortung, z.B. siehe Ziffer 1 Anforderungen.
3.2 Bei Gemeinschaftstouren wären alle Teilnehmer in der Lage, die Tour selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen. - Der Tourenbegleiter hat das Ziel und die Route ausgewählt und anhand der zu erwartenden Wetterverhältnisse entschieden, ob die Tour stattfindet. Bei der Tour fungiert er jedoch nur als Organisator und übernimmt keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen werden gemeinschaftlich oder ggf. von einzelnen Teilnehmern in Eigenverantwortung getroffen.
3.2 Bei Ausbildungskursen hat der Leiter anfangs die gleiche sicherheitsrelevante Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch – dem Kursziel entsprechend – immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer über.
3.3. Kennzeichnung: Im Programml sind unter Kategorie die Führungstouren mit dem Zusatz „FT“ und die Ausbildungskurse mit dem Zusatz „AK“ gekennzeichnet. Alle anderen Touren sind Gemeinschaftstouren.
4. Sonstiges:
Länge und Dauer der Touren:
Bei den angegebenen Höhenmetern (Hm), Kilometern (km) und Zeiten (h) handelt es sich generell um unverbindliche, ungefähre Angaben.
Die Zeiten beziehen sich auf Aufstieg + Abstieg (bei Skitouren: Abfahrt). Sie beinhalten die üblichen kurzen Pausen zum Trinken, Umziehen, Verschnaufen etc., nicht aber größere Pausen für Brotzeit, Gipfelaufenthalt, Einkehr etc..
Bei Mehrtagestouren wird ggf. der Tag mit 1), 2) etc. angegeben.
Hin- und Rückfahrt: Die Touren werden, soweit nichts anderes vermerkt ist, mit Privatfahrzeugen durchgeführt. -- Die Mitfahrer haben sich an den Fahrtkosten zu beteiligen. Pro PKW wird ein Kilometergeld von 0,30 € pro km zugrunde gelegt, das sich auf die Anzahl der PKW-Insassen aufteilt. Ein höheres Kilometergeld bedarf der Abstimmung mit den Mitfahrern.
Abdruck von Fotos: Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung, welcher nicht ausdrücklich widerspricht, erklärt sich mit einem eventuellen Abdruck ihn abbildender Fotos in den Bergbund-Mitteilungen oder der Website der Sektion einverstanden. Ein Widerspruch ist nicht möglich bei Gruppenaufnahmen. – Dies gilt sinngemäß auch für Sorgeberechtigte Minderjährige.